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   BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 407/20   

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BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 407/20 (https://dejure.org/2023,35804)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2023 - 10 AZR 407/20 (https://dejure.org/2023,35804)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 10 AZR 407/20 (https://dejure.org/2023,35804)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesarbeitsgericht (Tenor)

    TENOR: 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 17. Juli 2020 - 12 Sa 30/20 - aufgehoben.

    2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 29. Januar 2020 - ...

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - RMTV Ernährungsindustrie Baden-Württemberg - ZTV Erfrischungsgetränkeindustrie Baden-Württemberg

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 369/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 407/20
    Der Rechtsstreit war nicht in entsprechender Anwendung von § 148 Abs. 1 ZPO wegen der gegen das Urteil des Senats vom 24. Mai 2023 - 10 AZR 369/20 - eingelegten Verfassungsbeschwerde (- 1 BvR 1823/23 -) auszusetzen (vgl. zur entsprechenden Anwendung von § 148 Abs. 1 ZPO bei Anhängigkeit einer Verfassungsbeschwerde BAG 10. September 2020 - 6 AZR 136/19 (A) - Rn. 42 ff., BAGE 172, 175) .

    Das hat der Senat zu den hier maßgeblichen Tarifnormen bereits entschieden (BAG 24. Mai 2023 - 10 AZR 369/20 - Rn. 37 ff.) .

    Auch insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Erwägungen des Senats im Urteil vom 24. Mai 2023 (- 10 AZR 369/20 - Rn. 65 ff.) verwiesen.

    Bei § 13 Nr. 3 Satz 1 RMTV handelt es sich nicht um eine bloße Ordnungsvorschrift, deren Verletzung keine Rechtsfolgen nach sich zieht (näher BAG 24. Mai 2023 - 10 AZR 369/20 - Rn. 70) .

  • EuGH, 07.07.2022 - C-257/21

    Coca-Cola European Partners Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 407/20
    Der EuGH hat auf die dort gestellte Frage mit Urteil vom 7. Juli 2022 geantwortet (- C-257/21 und C-258/21 - [Coca-Cola European Partners Deutschland]) .

    Dieser Aussetzungsgrund ist mit der Entscheidung des Gerichtshofs vom 7. Juli 2022 (- C-257/21 und C-258/21 - [Coca-Cola European Partners Deutschland]) entfallen.

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 136/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin - Aussetzung wegen anhängiger

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 407/20
    Der Rechtsstreit war nicht in entsprechender Anwendung von § 148 Abs. 1 ZPO wegen der gegen das Urteil des Senats vom 24. Mai 2023 - 10 AZR 369/20 - eingelegten Verfassungsbeschwerde (- 1 BvR 1823/23 -) auszusetzen (vgl. zur entsprechenden Anwendung von § 148 Abs. 1 ZPO bei Anhängigkeit einer Verfassungsbeschwerde BAG 10. September 2020 - 6 AZR 136/19 (A) - Rn. 42 ff., BAGE 172, 175) .

    Dabei sind insbesondere die bisherige Verfahrensdauer und der jetzige Verfahrensstand sowie die bei einer Aussetzung zu prognostizierende Verlängerung der Verfahrensdauer zu berücksichtigen, welche einer Einschätzung durch das Gericht bedarf (vgl. BAG 22. März 2023 - 10 AZR 499/20 - Rn. 20 mwN; 10. September 2020 - 6 AZR 136/19 (A) - Rn. 45 mwN, BAGE 172, 175) .

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 407/20
    Die Pflicht zur Verzinsung beginnt bei Prozesszinsen nach §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2, § 187 Abs. 1 BGB mit dem Folgetag der Rechtshängigkeit (st. Rspr., vgl. nur BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 58) .
  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 499/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 407/20
    Dabei sind insbesondere die bisherige Verfahrensdauer und der jetzige Verfahrensstand sowie die bei einer Aussetzung zu prognostizierende Verlängerung der Verfahrensdauer zu berücksichtigen, welche einer Einschätzung durch das Gericht bedarf (vgl. BAG 22. März 2023 - 10 AZR 499/20 - Rn. 20 mwN; 10. September 2020 - 6 AZR 136/19 (A) - Rn. 45 mwN, BAGE 172, 175) .
  • BVerfG - 1 BvR 1823/23 (anhängig)

    Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht; Nachtarbeitszuschläge) Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 407/20
    Der Rechtsstreit war nicht in entsprechender Anwendung von § 148 Abs. 1 ZPO wegen der gegen das Urteil des Senats vom 24. Mai 2023 - 10 AZR 369/20 - eingelegten Verfassungsbeschwerde (- 1 BvR 1823/23 -) auszusetzen (vgl. zur entsprechenden Anwendung von § 148 Abs. 1 ZPO bei Anhängigkeit einer Verfassungsbeschwerde BAG 10. September 2020 - 6 AZR 136/19 (A) - Rn. 42 ff., BAGE 172, 175) .
  • LAG Baden-Württemberg, 17.07.2020 - 12 Sa 30/20

    Parallelentscheidung zu LAG Baden-Württemberg 12 Sa 17/20 v. 17.07.2020

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 407/20
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 17. Juli 2020 - 12 Sa 30/20 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 30.09.2020 - 2 Sa 2026/19

    Nachtzuschlag; Nachtschichtarbeit; Differenzierung zwischen regelmäßiger und

    Andererseits kann sie auch durch andere tarifliche Regelungen jedenfalls teilweise kompensiert werden (vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2020 - 12 Sa 30/20, juris, Rdnr. 100; Rev. 10 AZR 407/20).

    Dort, wo dagegen Nachtarbeit wegen bestimmter Produktionsprozesse oder wegen der besseren Auslastung der Maschinen strukturell unvermeidbar ist oder erforderlich erscheint, ist eine Verteuerung zur Reduzierung der Nachtarbeit nicht zielführend, weil sie generell unvermeidbar bzw. bei erforderlicher Nachtarbeit weniger erfolgversprechend als dort, wo Nachtarbeit nur gelegentlich auftritt, daher nicht oder allenfalls nur in geringem Maße strukturell vorgegeben und deshalb durch Verteuerung verhindert, zumindest aber erschwert werden soll (vgl. dazu auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2020 - 12 Sa 30/20, juris, Rdnr. 107; Rev. 10 AZR 407/20; LAG Hamburg, Urteil vom 18.06.2020 - 1 Sa 6/20, juris, Rdnr. 57).

  • LAG Hamm, 30.09.2020 - 2 Sa 129/20

    Nachtzuschlag; Nachtschichtarbeit; Differenzierung zwischen regelmäßiger und

    Andererseits kann sie auch durch andere tarifliche Regelungen jedenfalls teilweise kompensiert werden (vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2020 - 12 Sa 30/20, juris, Rdnr. 100; Rev. 10 AZR 407/20).

    Dort, wo dagegen Nachtarbeit wegen bestimmter Produktionsprozesse oder wegen der besseren Auslastung der Maschinen strukturell unvermeidbar ist oder erforderlich erscheint, ist eine Verteuerung zur Reduzierung der Nachtarbeit nicht zielführend, weil sie generell unvermeidbar bzw. bei erforderlicher Nachtarbeit weniger erfolgversprechend als dort, wo Nachtarbeit nur gelegentlich auftritt, daher nicht oder allenfalls nur in geringem Maße strukturell vorgegeben und deshalb durch Verteuerung verhindert, zumindest aber erschwert werden soll (vgl. dazu auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2020 - 12 Sa 30/20, juris, Rdnr. 107; Rev. 10 AZR 407/20; LAG Hamburg, Urteil vom 18.06.2020 - 1 Sa 6/20, juris, Rdnr. 57).

  • LAG Hamm, 30.09.2020 - 2 Sa 128/20

    Nachtzuschlag; Nachtschichtarbeit; Differenzierung zwischen regelmäßiger und

    Andererseits kann sie auch durch andere tarifliche Regelungen jedenfalls teilweise kompensiert werden (vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2020 - 12 Sa 30/20, juris, Rdnr. 100; Rev. 10 AZR 407/20).

    Dort, wo dagegen Nachtarbeit wegen bestimmter Produktionsprozesse oder wegen der besseren Auslastung der Maschinen strukturell unvermeidbar ist oder erforderlich erscheint, ist eine Verteuerung zur Reduzierung der Nachtarbeit nicht zielführend, weil sie generell unvermeidbar bzw. bei erforderlicher Nachtarbeit weniger erfolgversprechend als dort, wo Nachtarbeit nur gelegentlich auftritt, daher nicht oder allenfalls nur in geringem Maße strukturell vorgegeben und deshalb durch Verteuerung verhindert, zumindest aber erschwert werden soll (vgl. dazu auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2020 - 12 Sa 30/20, juris, Rdnr. 107; Rev. 10 AZR 407/20; LAG Hamburg, Urteil vom 18.06.2020 - 1 Sa 6/20, juris, Rdnr. 57).

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